Für den Fall, dass Ihr Gepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt Ihnen die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zur vereinbarten Versicherungs-summe. Für Wertsachen gelten darüber hinaus bestimmte Höchst-grenzen. Ihr Reisegepäck ist versichert, wenn Sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt. Eine Absicherung des Reisegepäcks kann entweder während der gesamten Reise oder nur auf der Hin- und Rückreise (Gepäck-Transport-Versicherung) abgesichert werden.
Wenn die Reisenden auf das Gepäck nicht sorgfältig achten, kann es schwierig werden, von der Versicherung eine finanzielle Erstattung zu bekommen.