Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Sie auf, wenn Sie einen anderen Menschen (Dritten) oder dessen Eigentum schädigen. Hierbei kann es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handeln. Wenn der Geschädigte seine Schadenersatzansprüche geltend macht, kann Sie das schnell einige Tausend Euro oder mehr kosten. In der Regel sind aber im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung Auslandsreisen von sechs bis zwölf Monaten im Versicherungsschutz eingeschlossen. Bitte informieren Sie sich dennoch, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Auslandsreisen mit abdeckt.
Generell sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden über die Private Haftpflichtversicherung nicht versichert.